Die ambulante Versorgung trägt, wer sie annimmt: Hausärztinnen und Fachärzte in eigener Praxis, im Angestelltenverhältnis oder im Medizinischen Versorgungszentrum. Die Stellen reichen von der Weiterbildungsassistenz über die angestellte Facharztstelle bis zur Praxisübernahme. Achten Sie in den Anzeigen auf Praxisform, Notdienstregelung, Weiterbildungsbefugnis und darauf, wie viele Scheine pro Quartal auf eine Ärztin entfallen.
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